➀ Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
Arbeitszeiten
Zusätzlich zu den Lenk- und Ruhezeiten müssen Berufskraftfahrer auch die Arbeitszeitvorschriften beachten, die in der Arbeitszeitrichtlinie 2002/15/EG festgelegt sind. Diese Richtlinie begrenzt die wöchentliche Arbeitszeit auf durchschnittlich 48 Stunden, wobei die Möglichkeit besteht, diesen Durchschnitt auf bis zu 60 Stunden zu erhöhen, sofern der Durchschnitt von 48 Stunden innerhalb von vier Monaten eingehalten wird.
Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014
Die Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 sind wichtige Rechtsvorschriften in der Europäischen Union, die den Straßenverkehr betreffen. Beide Verordnungen sind Teil des Fahrpersonalrechts.
- Verordnung (EG) Nr. 561/2006
- Zulässige Lenk- und Ruhezeiten
- Verordnung (EU) Nr. 165/2014
- Fahrtenschreiber im Straßenverkehr
Lenkzeiten sind die Zeiten, in denen ein Fahrer das Fahrzeug tatsächlich steuert. Laut den Sozialvorschriften darf die tägliche Lenkzeit 9 Stunden nicht überschreiten, die jedoch zweimal pro Woche auf 10 Stunden verlängert werden kann. Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden ist eine Unterbrechung von mindestens 45 Minuten vorgeschrieben, die auch in zwei Teilen genommen werden kann, zuerst mindestens 15 Minuten, gefolgt von mindestens 30 Minuten.
Die Ruhezeiten sind ebenso streng geregelt. Es gibt tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, die einzuhalten sind. Die tägliche Ruhezeit beträgt normalerweise 11 Stunden, mit der Möglichkeit, sie auf 9 Stunden bis zu dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten zu verkürzen. Die wöchentliche Ruhezeit muss nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen genommen werden und sollte 45 Stunden ununterbrochen betragen.
- Lenkzeit
- Tageslenkzeit
- 9h oder 10h
(4d/2d)
- Unterbrechnung für mind. 45min oder
- mind. 15min
- mind. 30min
(nach max. 4,5h)
- Wochenlenkzeit
- Max. 56h
- Max. 90h pro Doppelwoche
- Ruhezeit
- Tägliche Ruhezeit
- 9h oder 11h
(3d/3d)
- LKW muss stehen
- Wöchentliche Ruhezeit
- Spätestens nach 6d
- Mind. 45h oder 24h1)
- 1) Nach reguläreren 45h Wochenruhezeit
Sanktionen Fahrtenschreiber
Die Einhaltung dieser Sozialvorschriften wird durch den Einsatz von Fahrtenschreibern oder digitalen Tachographen überwacht, die die Lenk- und Ruhezeiten sowie die Arbeitszeiten aufzeichnen. Verstöße gegen diese Vorschriften können zu schwerwiegenden Strafen führen, sowohl für den Fahrer als auch für das Unternehmen.
Sozialrechtliche Rahmenbedingungen – Grundqualifikation und Weiterbildung
Die Sozialvorschriften für Berufskraftfahrer sind ein wichtiger Bestandteil des europäischen Verkehrsrechts, die darauf abzielen, die Sicherheit und Gesundheit der Fahrer zu gewährleisten sowie faire Wettbewerbsbedingungen im Straßenverkehr zu schaffen. Diese Vorschriften regeln die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer und sind in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sowie im Fahrpersonalgesetz (FPersG) festgelegt.
Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation
Die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation wird durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erworben.
Grundqualifikation
- Ausbildung zum Berufskraftfahrer
- Dauer 3 Jahre
- Mindestalter 18 Jahre
- Bestehen der Prüfung vor der IHK
- Fahrzeug und Fahrlehrer beauftragen
- Prüfungsdauer 7,5 Stunden
- 4 Stunden Theorie
- 2 Stunden Fahrprüfung
- ½ Stunde praktische Prüfung
- 1 Stunde Bewältigung kritischer Situationen
Beschleunigte Grundqualifikation
- Bei einer Fahrschule
- Dauer ca. 140 Stunden bzw. 4-6 Wochen
- 90 Minuten IHK Prüfung
- Mindestalter 21 Jahre (C und CE)
- Hohe Gebühren
Wer seinen Fürherschein vor dem 10.09.2009 erworben hat, ist automatisch qualifiziert. Aber auch hier besteht die Pflicht zur Weiterbildung.
Weiterbildung für Berufskraftfahrer
- Alle 5 Jahre
- Mindestens 35 Stunden
- Einzelblock mindestens 7 Stunden (= 5 Tage)
- Alle 3 Kenntnisbereiche aus der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung Anlage 1
- Mindestens ein Unterkenntnisbereich zur Verkehrssicherheit
- Mindestens ein Kenntnisbereich pro Unterpunkt
- Präsenzveranstaltung ohne Prüfung
- Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder und Fahrverbote für Fahrer und Unternehmer.
Der Faherqualifikationsnachweis wird als Karte ausgestellt. Seit 2021 entfällt die Eintragung der Schlüsselziffer 95 als Nachweis im Führerschein.
Berufkraftfahrermodule
Die Anbeiter von Weiterbildungen leiten aus den 3 Kenntissbereichen separate Modoule ab. Die Zusammenstellung der Module kann also variieren.
- ECO-Training & Assistenzsysteme
- Umweltfreundliches Fahren und Umgang mit Fahrassistenzsystemen
- Sozialvorschriften für den Güterverkehr und Fahrtenschreiber
- Relevante Sozialvorschriften und Umgang mit Fahrtenschreibern
- Sicherheitstechnik und Gefahrenwahrnehmung
- Potenzielle Gefahren im Straßenverkehr und Sicherheitstechniken im LKW
- Schadensprävention
- Schäden vermeiden und Sicherheit auf der Straße erhöhen
- Ladungssicherung
- Sichere Beförderung der Ladung