Anwendung der Vorschriften

Anwendung der Vorschriften

Der Kenntnisbereich konzentriert sich auf das Verständnis und die praktische Umsetzung der rechtlichen und administrativen Bestimmungen, die für Berufskraftfahrer relevant sind. Dieser Bereich ist von entscheidender Bedeutung, um die gesetzlichen Anforderungen im Straßenverkehr einzuhalten und berufliche Haftungsrisiken zu minimieren.

  1. Sozialrecht
  2. Güterkraftverkehr

➀ Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr

Dieser Abschnit konzentriert sich auf die rechtlichen Bestimmungen und Regelungen, die für Berufskraftfahrer im Bereich des Sozialrechts und des Kraftverkehrs relevant sind. Damit soll sichergestellt werden, dass Berufskraftfahrer die gesetzlichen Anforderungen verstehen und korrekt anwenden können.

ArbeitszeitenEG und EU VerordnungenSanktionen FahrtenschreiberSozialrechtliche RahmenbedingungenGrundqualifikation und Weiterbildung

Arbeitszeiten

Zusätzlich zu den Lenk- und Ruhezeiten müssen Berufskraftfahrer auch die Arbeitszeitvorschriften beachten, die in der Arbeitszeitrichtlinie 2002/15/EG festgelegt sind. Diese Richtlinie begrenzt die wöchentliche Arbeitszeit auf durchschnittlich 48 Stunden, wobei die Möglichkeit besteht, diesen Durchschnitt auf bis zu 60 Stunden zu erhöhen, sofern der Durchschnitt von 48 Stunden innerhalb von vier Monaten eingehalten wird.

Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014

Die Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 sind wichtige Rechtsvorschriften in der Europäischen Union, die den Straßenverkehr betreffen. Beide Verordnungen sind Teil des Fahrpersonalrechts.

Verordnung (EG) Nr. 561/2006
Zulässige Lenk- und Ruhezeiten
Verordnung (EU) Nr. 165/2014
Fahrtenschreiber im Straßenverkehr

Lenkzeiten sind die Zeiten, in denen ein Fahrer das Fahrzeug tatsächlich steuert. Laut den Sozialvorschriften darf die tägliche Lenkzeit 9 Stunden nicht überschreiten, die jedoch zweimal pro Woche auf 10 Stunden verlängert werden kann. Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden ist eine Unterbrechung von mindestens 45 Minuten vorgeschrieben, die auch in zwei Teilen genommen werden kann, zuerst mindestens 15 Minuten, gefolgt von mindestens 30 Minuten.

Die Ruhezeiten sind ebenso streng geregelt. Es gibt tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, die einzuhalten sind. Die tägliche Ruhezeit beträgt normalerweise 11 Stunden, mit der Möglichkeit, sie auf 9 Stunden bis zu dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten zu verkürzen. Die wöchentliche Ruhezeit muss nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen genommen werden und sollte 45 Stunden ununterbrochen betragen.

Sanktionen Fahrtenschreiber

Die Einhaltung dieser Sozialvorschriften wird durch den Einsatz von Fahrtenschreibern oder digitalen Tachographen überwacht, die die Lenk- und Ruhezeiten sowie die Arbeitszeiten aufzeichnen. Verstöße gegen diese Vorschriften können zu schwerwiegenden Strafen führen, sowohl für den Fahrer als auch für das Unternehmen.

Sozialrechtliche Rahmenbedingungen – Grundqualifikation und Weiterbildung

Die Sozialvorschriften für Berufskraftfahrer sind ein wichtiger Bestandteil des europäischen Verkehrsrechts, die darauf abzielen, die Sicherheit und Gesundheit der Fahrer zu gewährleisten sowie faire Wettbewerbsbedingungen im Straßenverkehr zu schaffen. Diese Vorschriften regeln die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer und sind in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sowie im Fahrpersonalgesetz (FPersG) festgelegt.

Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation

Die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation wird durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erworben.

Grundqualifikation

  • Ausbildung zum Berufskraftfahrer
    • Dauer 3 Jahre
    • Mindestalter 18 Jahre
  • Bestehen der Prüfung vor der IHK
    • Fahrzeug und Fahrlehrer beauftragen
    • Prüfungsdauer 7,5 Stunden
      • 4 Stunden Theorie
      • 2 Stunden Fahrprüfung
      • ½ Stunde praktische Prüfung
      • 1 Stunde Bewältigung kritischer Situationen

Beschleunigte Grundqualifikation

  • Bei einer Fahrschule
  • Dauer ca. 140 Stunden bzw. 4-6 Wochen
  • 90 Minuten IHK Prüfung
  • Mindestalter 21 Jahre (C und CE)
  • Hohe Gebühren

Wer seinen Fürherschein vor dem 10.09.2009 erworben hat, ist automatisch qualifiziert. Aber auch hier besteht die Pflicht zur Weiterbildung.

Weiterbildung für Berufskraftfahrer

  • Alle 5 Jahre
  • Mindestens 35 Stunden
    • Einzelblock mindestens 7 Stunden (= 5 Tage)
    • Alle 3 Kenntnisbereiche aus der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung Anlage 1
    • Mindestens ein Unterkenntnisbereich zur Verkehrssicherheit
    • Mindestens ein Kenntnisbereich pro Unterpunkt
  • Präsenzveranstaltung ohne Prüfung
  • Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder und Fahrverbote für Fahrer und Unternehmer.

Der Faherqualifikationsnachweis wird als Karte ausgestellt. Seit 2021 entfällt die Eintragung der Schlüsselziffer 95 als Nachweis im Führerschein.

Berufkraftfahrermodule

Die Anbeiter von Weiterbildungen leiten aus den 3 Kenntissbereichen separate Modoule ab. Die Zusammenstellung der Module kann also variieren.

ECO-Training & Assistenzsysteme
Umweltfreundliches Fahren und Umgang mit Fahrassistenzsystemen
Sozialvorschriften für den Güterverkehr und Fahrtenschreiber
Relevante Sozialvorschriften und Umgang mit Fahrtenschreibern
Sicherheitstechnik und Gefahrenwahrnehmung
Potenzielle Gefahren im Straßenverkehr und Sicherheitstechniken im LKW
Schadensprävention
Schäden vermeiden und Sicherheit auf der Straße erhöhen
Ladungssicherung
Sichere Beförderung der Ladung

➁ Vorschriften für den Güterkraftverkehr