Über diesen Dienst erhalten Opfer von Verbrechen emotionale Unterstützung, sie werden über ihre Rechte und den Rechtsweg informiert sowie an einschlägige Organisationen weiterverwiesen. Insbesondere erhalten sie Angaben a) zur nächsten Polizeidienststelle und Informationen zu den Strafverfolgungsverfahren sowie b) zu Fragen des Schadenersatzes und der Versicherung. Der Dienst leistet ferner Unterstützung beim Auffinden anderer Stellen, die den Opfern von Verbrechen Hilfe bereitstellen können.
Über diesen Dienst erhalten Opfer von Gewalt gegen Frauen Beistand und Unterstützung, sie werden über ihre Rechte und den Rechtsweg informiert sowie an einschlägige Organisationen weiterverwiesen.
Der Dienst hilft Kindern, die Betreuung und Schutz benötigen, und bringt sie mit Diensten und Ressourcen in Kontakt; er bietet den Kindern Gelegenheit, ihre Sorgen zu äußern, über die sie direkt betreffenden Probleme zu sprechen und in Notsituationen einen Ansprechpartner zu finden.
Die Rufnummern dürfen ausschließlich der Ermöglichung der Sperrung elektronischer Berechtigungen (Sperrungsdienst), z.B. für Bank- und Kreditkarten, das Online-Banking, elektronische Signaturen sowie die Benutzung von Mobiltelefonen, genutzt werden. Hierfür darf unter den Rufnummern ausschließlich eine zentrale Anlaufstelle für die Sperrung elektronischer Berechtigungen zu erreichen sein. Der Sperrungsdienst kann die Sperrung entweder selbst vornehmen oder zu den für konkrete Sperrungen zuständigen Stellen weitervermitteln. Darüber hinausgehende Dienstleistungen dürfen mit den Rufnummern nicht erbracht werden.
Dieser Dienst leitet Anrufer in dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Fällen, vor allem auch außerhalb der normalen Dienstzeiten, am Wochenende und an Feiertagen, zu dem entsprechenden medizinischen Dienst weiter. Er verbindet den Anrufer mit dem ausgebildeten und unterstützten Personal der Anrufzentrale bzw. direkt mit einem qualifizierten praktischen oder klinischen Arzt.
Der Dienst bietet dem Anrufer einen menschlichen Ansprechpartner, der ihm vorurteilsfrei zuhört. Er leistet seelischen Beistand für Anrufer, die unter Einsamkeit leiden, eine Lebenskrise durchmachen oder Suizidgedanken hegen.
Bei lebensbedrohlichen Symptomen unverzüglich Notarzt verständigen!
Hauptaufgabe der Freiburger Vergiftungs-Informations-Zentrale ist die Beratung in akuten Vergiftungsnotfällen.
Anrufen kann jeder: Beraten werden Privatpersonen, Ärztinnen und Ärzte in Kliniken und Praxen, Mitarbeiter von Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr und Gesundheitsbehörden. Der Beratungsdienst ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr besetzt.
Der Giftnotruf München ... informiert bei allen Vergiftungs- und Vergiftungsverdachtsfällen an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr. Dies beinhaltet Vergiftungen mit z. B. Arzneimitteln, Pflanzen, Drogen, Pilzen, Reinigungsmittel, Säuren und Laugen, Pestiziden sowie Schlangen- und andere Tierbisse oder Tierstiche.
Der Giftnotruf der Charité ist das zuständige Giftinformationszentrum für die Region Berlin-Brandenburg, das Anrufer:innen bei Vergiftungen oder Vergiftungsverdacht berät.
... 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr telefonisch erreichbar ...
Das Giftinformationszentrum Göttigen steht bei allen Fragen zu Vergiftungen rund um die Uhr zur Verfügung. Um insbesondere die Nachtstunden besser abdecken zu können besteht jeweils eine enge Kooperation mit dem Giftinformationszentren Erfurt und Freiburg.
Das Giftinformationszentrum (GIZ) bietet für alle Anrufenden professionelle Beratung bei Vergiftungen rund um die Uhr.
Als Giftnotruf beraten wir 24 Stunden am Tag für Laien und medizinisches Fachpersonal bei akuten oder chronischen Vergiftungen durch Medikamente, Pflanzen, Drogen, Tiere, Pilze, Haushaltsmittel oder Chemikalien.
Das Chemikaliengesetz verpflichtet die Bundesländer, Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen zu benennen, die Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen gefährlicher Stoffe oder gefährlicher Zubereitungen sammeln und auswerten und bei stoffbezogenen Erkrankungen durch Beratung und Behandlung Hilfe leisten.
Das Gemeinsame Giftinformationszentrum (GGIZ) erfüllt auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommmens die Aufgaben des Giftnotrufs für die beteiligten Länder.