Die Festlegung der Ferientermine erfolgt durch die Bildungsministerien der einzelnen Bundesländer. Die Sommerferien werden in einem mehrjährigen Rhythmus von einer Länderarbeitsgruppe abgestimmt und von der Kultusministerkonferenz beschlossen.
Jedes Bundesland legt eigene gesetzliche oder kirchliche Feiertage fest. Der Tag der deutschen Einheit wurde im Einigungsvertrag zum gesetzlichen Feiertag bestimmt und erinnert als Nationalfeiertag an die deutsche Wiedervereinigung.